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   OLG Karlsruhe, 20.09.2004 - 16 WF 124/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4735
OLG Karlsruhe, 20.09.2004 - 16 WF 124/04 (https://dejure.org/2004,4735)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2004 - 16 WF 124/04 (https://dejure.org/2004,4735)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2004 - 16 WF 124/04 (https://dejure.org/2004,4735)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils bei der Ausstellung eines Kinderausweises; Eilentscheidung des Familiengerichts

  • Judicialis

    BGB § 1628; ; ZPO § 621 g; ; ZPO §§ 935 ff.

  • ra.de
  • RA Kotz

    Kinderausweisausstellung - einstweilige Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1628; ZPO § 621g; ZPO §§ 935 ff.
    Gerichtliche Entscheidung bei Weigerung eines Elternteils zur Mitwirkung bei Ausstellung eines Kinderausweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Elterliche Sorge - Mitwirkung bei der Ausstellung eines Kinderausweises

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1187
  • FamRZ 2005, 2076 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 10.12.1998 - 14 WF 179/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2004 - 16 WF 124/04
    Streitgegenstand der einstweiligen Verfügung ist nicht der Anspruch selbst, sondern die Notwendigkeit der einstweiligen Sicherung bzw. - bei der Leistungsverfügung - der einstweiligen Erfüllung, so dass Anträge in diesem Verfahren nicht zur Anhängigkeit des Anspruchs selbst führen (vgl. zur Umdeutung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Unterhaltsverfügung in eine Unterhaltsklage und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verneinend auch OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 1998 - 14 WF 179/98 - FamRZ 1999, 661).
  • OLG Bremen, 08.08.2007 - 5 UF 34/06

    Zustimmung des anderen Elternteils für die Beantragung eines Kinderausweises

    Eines Entscheidungsprozesses, an dessen Ende wegen der Bedeutung der Sache ein gegenseitiges Einvernehmen der Eltern im Sinne des § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB erzielt werden müsste, bedarf es insoweit nicht (im Ergebnis ebenso Koritz, FPR 2000, 243; Veit, in: Bamberger/Roth, BGB , § 1687 Rdnr. 12; Palandt/Diederichsen, BGB , 66. Aufl., § 1687 Rdnr. 11; a. A. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1187 ).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2023 - 4 WF 31/23

    Keine Zwangsvollstreckung wegen eines Dokuments, das es noch nicht gibt (hier:

    Er möchte damit also die Vollstreckung eines Anspruchs betreiben, der sich zwar aus § 1628 Abs. 1 BGB ergeben mag (vgl. OLG Köln Urt. v. 26.3.2012 - II-4 UF 24/12, BeckRS 2012, 21509; OLG Karlsruhe Beschl. v. 20.9.2004 - 16 WF 124/04, BeckRS 2005, 2273), der bislang aber noch nicht Gegenstand eines familiengerichtlichen Verfahrens war, noch nicht tituliert wurde und deshalb auch nicht im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann.
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